HSV: Neues Altes im Fall Jatta

Nichts wirklich Neues im Fall Jatta
Nichts wirklich Neues im Fall Jatta / DeFodi Images/Getty Images
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Ein wenig obsessiv mutet die Berichterstattung der Bild-Zeitung bezüglich Bakery Jatta ja schon an. Alle paar Monate zieht das Boulevardblatt abermals in Zweifel, dass Jatta tatsächlich der sei, als der er sich ausgibt (und ausweist). Doch wirklich handfeste Beweise kann es dabei auch nie vorbringen.

Jetzt wurde die scheinbar endlose Geschichte um ein neues, aber gleichzeitig altes Kapitel ergänzt: Denn die Bild will von einem von der Staatsanwaltschaft Hamburg in Auftrag gegebenen Gesichtsgutachten erfahren haben, demzufolge der 22-jährige HSV-Profi Bakery Jatta zu "neunzig Prozent Bakary Daffeh" sei. Jene "Person" also, um deren Existenz oder Nichtexistenz sich dieser Fall im Subtext rangt, und deren plötzliches Verschwinden von der Bildfläche (Flucht?) der Aufhänger für die Behauptung ist. Angebliche Fotos von diesem Bakary Daffeh kursierten schon im Spätsommer letzen Jahres und wurden neben Bildern von Bakery Jatta veröffentlicht, um die vermeintliche Identität zwischen beiden Personen zu beweisen.

Foto-Material nicht als gerichtsverwertbarer Beweis zugelassen

Allein: Gerichtsverwertbar im Sinne von Beweismaterial sind auch diese graphischen "Indizien" nicht. Das bestätigt sogar die Bild-Zeitung selber. Und ob besagte Fotos überhaupt als ein Indiz gewertet werden könnten, steht auch zur Diskussion. Denn auch durch die einzig neue Note des Bild-Artikels (nämlich, dass zwei Bilderkennungsexperten aus ihnen eine neunzigprozentige Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung beider Personen ableiten) wird ihre Stichhaltigkeit nicht handfester. Denn neunzigprozentig bedeutet eben auch nicht hundertprozentig.

Und selbst wenn die von den Gutachtern hergeleitete Wahrscheinlichkeit im Höchstmaß vorhanden wäre: nicht erst in diesen digitalen Zeiten ist es mit relativ geringem Aufwand möglich, Fotomaterial entsprechend zu verfälschen oder zu manipulieren.

An der Echtheit des Reisepasses von Bakery Jatta gab es keine Zweifel

So gesehen: nix Neues zu vermelden. Es bleibt bei halbgaren Indizien, die die bisher geschaffenen juristischen Fakten nicht zu widerlegen vermögen. An der Echtheit des 2016 in Gambia ausgestellten Reisepasses von Bakery Jatta hatten die Hamburger Behörden, konkret das Bezirksamt Hamburg-Mitte, nach eingehender Prüfung jedenfalls keinen Zweifel. Andere angekündigte Formen der Wahrheitsfindung wie die Anreise eines angeblichen Augenzeugen verliefen bisher ebenfalls im Sande.

Auch nach diesem neuesten Vorstoß der Zeitung ist, beim gegenwärtigen Stand der Dinge, davon auszugehen, dass die "Beweislage" weiterhin nicht ausreicht, um Bakery Jatta des illegalen Aufenthaltes in Deutschland anzuklagen geschweige denn zu überführen. Was aber im Umkehrschluss (leider) nicht heißt, dass nicht irgendwann wieder ein neues "Indiz" ausgegraben wird.