DFB-Sportgericht gibt Leistners Einspruch statt

Einmal durchpusten: Toni Leistner hatte mit seinem Einspruch vorm DFB-Sportgericht Erfolg!
Einmal durchpusten: Toni Leistner hatte mit seinem Einspruch vorm DFB-Sportgericht Erfolg! / Thomas Eisenhuth/Getty Images
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Fünf Pflichtspiele Sperre (zwei davon auf Bewährung binnen eines Jahres) plus 8.000 Euro Geldbuße: Das war die Strafe, die das DFB-Sportgericht gegen HSV-Neuverpflichtung Toni Leistner aufgrund seines Ausrasters im Anschluss an das Pokalspiel bei Dynamo Dresden (1:4) verhängt hatte. Doch dem daraufhin vom Spieler eingelegten Einspruch gab das Gericht nun überraschend statt - und reduzierte die Sanktion.

Nunmehr muss der Innenverteidiger, der erst in der Woche vor dem Pokalspiel in Dresden von den Rothosen verpflichtet worden war, insgesamt vier Pflichtspiele aussetzen - und lediglich 6.000 Euro obendrauf an Strafe zahlen. Die Krux: das Tribunal verteilte die vier Spiele Sperre paritätisch auf die zwei nationalen Wettbewerbe (Liga und Pokal), sodass Leistner in der Liga nur noch das Spiel in Paderborn verpassen wird.

Leistner könnte am 4. Spieltag wieder ran

Unterm Strich hat sich der Einspruch des Spielers also gelohnt, weil der Verteidiger von den ehemals fünf Pflichtspielen (zwei davon, wie gesagt, virtuell) drei im Liga-Betrieb abgesessen hätte. Und so ist die revidierte Strafe zwar insgesamt um ein Spiel höher als es die alte, bei Einhaltung der Bewährung, gewesen wäre, aber für den Liga-Betrieb (und nichts anderes spielt der HSV im Rest dieser Saison) um ein Spiel geringer.

Die Argumentation des Spielers, der sich kurz nach dem Vorfall bereits über die sozialen Netzwerke für sein Verhalten entschuldigt hatte ("So etwas darf mir nie passieren!"), war, dass die Beleidigungen und Schmähungen seitens des betreffenden Fans nur schwer erträglich gewesen seien. Und offenbar sind die Hüter der DFB-Justiz genau dieser Linie zumindest in Teilen gefolgt. Was - nebenbei - beim DFB nicht allzu häufig vorkommt.