Bericht: DFB plant härtere Strafen gegen Pyrotechnik

  • Pyro-Vorfälle nehmen überhand
  • Geldstrafen zeigen keine Wirkung
  • Wiedereinführung von Kollektivstrafen?

Pyrotechnik soll in Zukunft härter bestraft werden
Pyrotechnik soll in Zukunft härter bestraft werden / Jürgen Fromme - firo sportphoto/GettyImages
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Das Abbrennen von Pyrotechnik in den Bundesligastadien ist verboten - trotzdem kommt es Wochenende für Wochenende zu entsprechenden Vorfällen. Einem Bericht zufolge plant der DFB nun ein härteres Vorgehen.

Nach Informationen der Sport Bild soll es bei Pyro-Vorfällen in Zukunft wieder Geisterspiele oder zumindest Zuschauer-Teilausschlüsse geben. Der Zeitschrift zufolge bereiten Thomas Bergmann , DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, Anton Nachreiner, Vorsitzender des Kontrollausschusses, sowie Stephan Oberholz als Vorsitzender des Sportgerichts die Wiedereinführung der harten Strafen vor. Das Trio versuche, DFB-Präsident Bernd Neuendorf von dem strengeren Vorgehen zu überzeugen.

Grund dafür seien die vielen Vorfälle der vergangenen Wochen und Monate. So wurden etwa bei den Derbys zwischen Hannover und Braunschweig und zwischen Köln und Gladbach massenhaft Bengalos und Raketen gezündet. In Augsburg mussten jüngst nach einer Böller-Explosion im Hoffenheimer Gästeblock zwölf Personen medizinisch versorgt werden.

In Teilen des DFB sei man der Ansicht, dass die Geldstrafen, die bisher für Pyrotechnik-Verstöße fällig werden, keine Wirkung zeigen. Die Vereine würden die Strafen einfach im Saisonetat einplanen, anstatt etwa strengere Einlasskontrollen durchzuführen oder Verstöße mit Stadionverbot zu ahnden.

Geisterspiele und Teilausschlüsse nie offiziell abgeschafft

Hinzu kommt, dass Zuschauer-Teilausschlüsse und Geisterspiele nie offiziell abgeschafft wurden. In der Praxis wurden die harten Strafen aber nicht mehr verhängt, nachdem Ex-DFB-Präsident Reinhard Grindel 2018 im Alleingang angeordnet hatte, auf Kollektivstrafen zu verzichten. Stattdessen setzt der Verband auf einen neuen Strafenkatalog mit 1.000 Euro Geldstrafe pro abgebranntem Gegenstand (2. Liga: 600 Euro / 3. Liga: 350 Euro). Für das Abschießen werden 3.000 Euro (1.500 / 750) fällig.

Geisterspiele und Teilauschlüsse werden aktuell maximal zur Bewährung verhängt. Zuletzt war davon der VfL Bochum betroffen, der wegen eines Bierbecherwurfs gegen den Kopf eines Linienrichters am 18. März gegen Borussia Mönchengladbach zu einem Teilausschluss auf Bewährung bis zum 30. Juni 2023 verurteilt wurde.

Update: Der DFB hat auf den Bericht der Sport Bild reagiert und dementiert, dass "der DFB und seine Rechtsorgane die Wiedereinführung von Geisterspielen und Zuschauer-Teilausschlüssen vorbereiten" würden. Stattdessen suche der DFB "gemeinsam mit der DFL und den Vereinen nach Lösungen, um die mit dem unkontrollierten Gebrauch von Pyrotechnik einhergehenden Gefahren zu vermeiden".

Dazu werde unter anderem ein kontinuierlicher Austausch "mit den Expert*innen der Kommission Fans und Fankulturen, der Kommission Prävention & Sicherheit & Fußballkulturen, der DFB-Sportgerichtsbarkeit sowie mit der professionellen Fanarbeit der Vereine und der sozialpädagogischen Fanprojekt" geführt.


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