CAS gibt RB Leipzig recht: Leeds muss volle Summe für Augustin bezahlen

Jean-Kévin Augustin spielt inzwischen beim FC Basel
Jean-Kévin Augustin spielt inzwischen beim FC Basel / Boris Streubel/GettyImages
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Im Streit um den Transfer von Jean-Kévin Augustin deutet sich ein positives Ende für RB Leipzig an. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat die Berufung von Leeds United abgelehnt.


RB hatte Augustin im Januar 2020 an die Engländer verliehen. Zusätzlich enthielt das Leihgeschäft eine Kaufpflicht in Höhe von 21 Millionen Euro, die mit Leeds' Aufstieg in die Premier League aktiviert wurde. Der Premier-League-Klub weigerte sich jedoch, die Ablösesumme für Augustin zu bezahlen und argumentierte, dass die Kaufpflicht aufgrund der Corona-Unterbrechung in Englands Profiligen ungültig sei.

Nach einem FIFA-Urteil aus dem Juni 2021, das pro Leipzig ausgefallen war, hatte Leeds vor dem CAS Berufung eingelegt. Am Freitag lehnte das Gericht die Berufung ab und gab RB erneut recht.

Für Leeds besteht nun die Möglichkeit, vor dem Schweizerischen Bundesgericht Beschwerde einzulegen. Laut RB sind "die prozessualen Hürden hierfür jedoch sehr hoch und keine etwaigen Angriffspunkte gegen die Entscheidung des CAS zu erwarten."

Für den Bundesligisten ist "der Ausgang des Verfahrens damit vollumfänglich im Sinne von RB Leipzig." Zuvor hatten die Sachsen ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein positives Urteil in Aussicht stellte. Nach Bild-Informationen kalkulierten die Roten Bullen bereits in den vergangenen Transferperioden mit den Augustin-Millionen und zeigten sich auch deshalb investitionsfreudig. Auf das aktuelle Transferbudget hat das CAS-Urteil daher wohl keinen Einfluss.


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