Wechselfehler: Wolfsburger Berufungs-Verhandlung am Donnerstag

Am Donnerstag muss das DFB-Gericht erneut entscheiden
Am Donnerstag muss das DFB-Gericht erneut entscheiden / Matthias Hangst/Getty Images
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Aufgrund des sechsten Wechsels entschied das DFB-Sportgericht, Wolfsburg aus dem Pokalwettbewerb zu nehmen und Preußen Münster in die zweite Runde zu schicken. Der Bundesligist bekommt am Donnerstag nach der eingereichten Berufung eine zweite, wenngleich kleine Chance.


Der sechste und damit unerlaubte Wechsel des VfL Wolfsburg war das Thema der ersten Runde im DFB-Pokal. Gegner Preußen Münster legte im Nachhinein Beschwerde ein und bekam vor dem DFB-Sportgericht Recht. Der Viertligist sollte in die nächste Runde einziehen.

Da die Wölfe jedoch fristgerecht Berufung einlegten, geht die Verhandlung nun in die zweite und finale Instanz. Am kommenden Donnerstag kommt es vor dem DFB-Bundesgericht zur mündlichen Verhandlungen zwischen den beiden Vereinen. Der Bundesligist hofft auf die Aufhebung des ersten Urteils.

Darin hatte das Sportgericht festgestellt, dass der VfL maßgeblich selbst für diesen Fehler verantwortlich war. Die Verantwortlichen hätten die Regularien kennen und sich an sie halten müssen. Dennoch wird aus Sicht der Profis auf ein Wiederholungsspiel gehofft.

Münster geht derweil vom erneuten Zuspruch des Gerichts aus. Finanz-Geschäftsführer Bernd Niewöhner erklärte (via Bild), man habe sich bereits mit "einer zweiten ausführlichen Stellungnahme vorbereitet".

Er scheint optimistisch in die zweite Instanz zu gehen: "Wir gehen weiter davon aus, in der 2. Runde zu stehen. Der Wechselfehler ist schließlich unstrittig, wurde vom VfL selbst eingeräumt und ihm bereits im ersten Verfahren hauptsächlich angelastet." Für den Regionalligisten geht es durch die 200.000 Euro für die zweite Pokal-Runde auch um eine ganze Stange Geld.