Verpfändung der Hertha-Anteile? Windhorst bezieht Stellung
Von Daniel Holfelder

Einem Bericht des Business Insider zufolge sollen die Hertha-Anteile von Investor Lars Windhorst vor der Zwangsversteigerung stehen. Der Unternehmer weist den Bericht zurück.
Seit seinem Einstieg im Sommer 2019 hat Windhorst 64,7 Prozent der Anteile an der Hertha BSC KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) erworben und auf diesem Weg 374 Millionen Euro in den Hauptstadtklub investiert. Abgewickelt hat der 45-jährige Unternehmer den Kauf der Hertha-Anteile über Peil Investment B.V., eine Tochter seiner Unternehmensgruppe Tennor Holding B.V.
Der Business Insider will erfahren haben, dass Windhorst Mitte 2020 einen finanziellen Engpass überbrücken wollte und daher ein Darlehen in Höhe von 25 Millionen Euro bei der Firma S4 Limited aufgenommen habe. Als Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehensbetrags soll er S4 Limited ein Pfandrecht an allen Anteilen am Kapital von Peil Investment eingeräumt haben. Dazu gehören auch die Hertha-Anteile.
Da Windhorst die Rückzahlung des Darlehens versäumt habe, sei nun ein Notar mit der Verpfändung der Anteile beauftragt worden.
Windhorst-Seite widerspricht
Klares Dementi zum Business Insider: Die Hertha-Anteile der Peil Investment sind weder verpfändet noch werden sie zwangsversteigert! Unser Statement bringt Business Insider leider erst hinter der Paywall, wo es kaum einer sieht. Nicht sehr fair!
— Lars Windhorst (@LarsWindhorst) April 6, 2022
Windhorst selbst dementiert den Bericht des Business Insider. Sein Sprecher Andreas Fritzenkötter erklärt gegenüber dem kicker ausführlich, weshalb es sich bei der vermeintlich bevorstehenden Zwangsversteigerung um eine Falschbehauptung handelt:
"Die Anteile Peil Investment sind weder verpfändet noch droht eine Zwangsversteigerung", stellt Fritzenkötter klar. Vielmehr seien die Vorgänge rund um die Rückzahlung des 25-Millionen-Darlehens "längst erledigt."
Der Windhorst-Sprecher weiter: "Die behauptete Bestätigung des Notars, Vorbereitungen zur Zwangsversteigerung eingeleitet zu haben, gibt es nicht. Von der [international sehr bekannten Wirtschaftskanzlei] Kanzlei Noerr wissen wir, dass der Notar sein Schreiben in dieser Angelegenheit als Irrtum und Fehler umgehend zurückgezogen hat."