Freiburg-Einspruch: Wann das Urteil zu erwarten ist und wie es weitergeht

Der SC Freiburg hat Einspruch beim DFB eingelegt
Der SC Freiburg hat Einspruch beim DFB eingelegt / Markus Gilliar/GettyImages
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Der Wechselfehler des FC Bayern in Freiburg beschäftigt die deutsche Fußballwelt weiter. Der Sport-Club hat beim DFB Einspruch eingelegt. Das Urteil wird schon bald erwartet.


Die juristische Begründung des Einspruchs ist nach Angaben des SC Freiburg beim Deutschen Fußball-Bund eingegangen. Am Montag hatte der Sport-Club den Einspruch gegen die Spielwertung nach dem Wechsel-Fehler der Bayern in einem Statement begründet.

Als Argument für den Einspruch nannte der SC u.a. die "Gesamtverantwortung für den Verein in wirtschaftlicher als auch sportlicher Hinsicht" sowie die "Schaffung zukünftiger Rechtssicherheit in vergleichbaren Fällen auch für andere Klubs".

Bei den Fans und Zuschauern stieß diese Argumentation auf gegensätzliche Meinungen. Fußball-Deutschland scheint geteilt, in diejenigen, die den SC-Einspruch nachvollziehen können und in diejenigen, die ihn für schwachsinnig halten, da der FCB tatsächlich nur 17 Sekunden mit einem Mann mehr auf dem Feld stand.

Urteil schon vor dem Wochenende?

Die Wahrheit könnte irgendwo dazwischen liegen. Der DFB hat in der Kontroverse mit Sicherheit aber auch seine Aktien im Spiel. Nach dem Freiburger Einspruch ist der Verband nun zumindest zu einem Urteil gezwungen. Da alle Fakten auf dem Tisch liegen, spricht alles für ein Urteil kurz vor oder kurz nach dem kommenden Wochenende. Das Urteil würde dann laut kicker in einem schriftlichen Verfahren gefällt werden. Möglich wäre aber auch eine mündliche Verhandlung, sollte der SC zusätzliche Fragen aufwerfen.

Offen ist noch, ob das DFB-Sportgericht zunächst per Einzelrichterurteil entscheidet oder drei Richter ein Urteil fällen. Diese Entscheidung ist dem Gerichtsvorsitzenden Stephan Oberholz überlassen. Ein Dreierurteil erscheint aber als sinnvoller, weil es den Verfahrensweg verkürzt und danach direkt der Weg zum Bundesgericht gegangen werden kann, an dessen Urteil sich der Verband abschließend halten muss.


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