Nach Becherwurf in Bochum: DFB wertet Spiel mit 2:0 für Gladbach
Von Jan Kupitz
Das abgebrochene Bundesligaspiel zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach wird mit 2:0 für die Fohlenelf gewertet. Das gab das DFB-Sportgericht am Donnerstag bekannt.
Erst am Mittwoch hatte der VfL Bochum in Person seines Anwalts mitgeteilt, dass er ein Wiederholungsspiel gegen die Borussia fordere, nachdem die Partie am vergangenen Freitag beim Stand vom 2:0 für die Gäste abgebrochen werden musste.
"Der Straftäter hat völlig legal sein Getränk gekauft und der Verein dadurch kein Verschulden an der Straftat", sagte VfL-Anwalt Horst Kletke gegenüber dem SID. "Deshalb muss das Spiel wiederholt werden."
Das Sportgericht des DFB sieht die Sachlage allerdings anders und entschied, dass die Partie mit 2:0 für Gladbach gewertet wird. "Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", stellte Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, am Donnerstag klar.
"Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten ist nicht möglich", untermauerte Oberholz. In diesem Fall seien die Statuten "als Rechtsfolge zwingend und alternativlos vorgeschrieben".
Mögliche Sanktionen für den VfL Bochum, wie etwa ein Geisterspiel, wurden allerdings noch nicht beschlossen. Darüber will das Sportgericht erst "zu einem späteren Zeitpunkt" entscheiden.