Warum die Stadion-Sanktion gegen die BVB-Fans richtig ist!
Von Guido Müller
Wer nicht hören kann, muss fühlen. So einfach ist das manchmal im Leben. Nachdem Teile der BVB-Fans im November 2018 durch Schmähgesänge gegen Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp und vor allem durch ein riesengroßes Banner aufgefallen waren, auf dem das Gesicht von Hopp hinter einem Fadenkreuz abgebildet war, wurden sie erst einmal zu einem dreijährigen Stadionverbot auf Bewährung bestraft. Da jedoch in der Folge die Attacken gegen Hopp nicht aufhörten (zuletzt erst wieder beim BVB-Gastspiel in Sinsheim im vergangenen Dezember) wurde diese Bewährung jetzt ausgesetzt.
Was im Umkehrschluss bedeutet: die kommenden drei Jahre dürfen keine BVB-Fans mit zum Auswärtsspiel bei der TSG reisen. Selbstverständlich ging da erstmal ein Aufschrei durch die entsprechenden Foren in den Social-Media-Netzwerken - es wurde sogar von einer Frechheit gesprochen.
Frech ist es, hier von "Frechheit" zu sprechen
Doch die Frechheit ist hier vielmehr, eine eher noch milde Strafe als Frechheit zu bezeichnen. Denn eine derartige graphische Darstellung wie besagtes Banner erfüllt im Grunde genommen schon den Straftatbestand der schweren Drohung (also die Drohung, jemandem schweren körperlichen Schaden bis hin zur Tötung zuzufügen) - was eigentlich noch viel weiterreichende Konsequenzen haben müsste. Selbst wenn die Banner-Designer gar nicht wirklich planten, Dietmar Hopp nach dem Leben zu trachten (was ja auch irgendwie absurd wäre - es geht hier nur um Fußball, meine Herren!) - ein derartiges Banner bereitet den idealen Nährboden für Hass und Gewalt. Und sei sie auch erstmal "nur" verbaler Natur. Also genau zu dem, was wir Otto Normalverbraucher weder in einem Stadion noch sonstwo sehen wollen. Und wer dies nicht so sieht, hat die Welt irgendwie noch nicht richtig verstanden - oder handelt wider besseres Wissen, was im Endeffekt auf dasselbe hinausläuft.
Strafe hätte eigentlich höher ausfallen müssen
Dass der BVB diesen Urteilsantrag des DFB-Kontrollausschusses wohl widerspruchlos annehmen wird (wie die dpa berichtet), bestätigt diese Einschätzung. Wie gesagt: im Grunde genommen ist die Strafe sogar noch glimpflich. Nicht zuletzt auch aufgrund der wiederholten Verfehlungen. Eigentlich hätten solche Individuen es verdient, auch mal ein mehrjähriges Stadionverbot für die eigene Arena aufgebrummt zu bekommen. Dann würden sie die Warnungen, bestraft zu werden, beim nächsten Mal vielleicht auch etwas ernster nehmen.