FIFA verurteilt Cardiff zur Zahlung für verstorbenen Sala

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Die Geschichte von Emiliano Sala (1990 - 2019) ist eine traurige. Für ihn, der nach einem Flugzeugabsturz im Januar dieses Jahres nicht mehr unter uns weilt. Für seine Familie sowieso. Aber auch für die beiden in seinen Transfer involvierten Klubs. Die FIFA hat jetzt ein - vorläufiges - Urteil in dieser tragischen Causa gesprochen. 

Sala starb auf dem Weg zu seinem neuen Klub

Im Winter 2018/19 hatten sich der englische Premier-League-Klub Cardiff City und der französische Erstligist FC Nantes auf die Ablösemodalitäten verständigt. Achtzehn Millionen Euro sollte Cardiff demgemäß an die Nordfranzosen für die Dienste des Argentiniers überweisen. 

Doch bevor die Zahlung stattfand, stürzte Sala - ausgerechnet auf dem Weg in seine neue sportliche Zukunft - am 21. Januar 2019 über dem Atlantik ab. Erst Tage später wurde sein Leichnam an die Küste gespült. 

​Danach begann dann der für viele Außenstehende pietätlos anmutende Streit zwischen den Klubs. Die Fragen dabei waren: Muss Cardiff zahlen, obwohl es keine Gegenleistung in Form eines Spielers erhält? Oder muss Nantes auf seine Ablöseentschädigung verzichten, weil der Spieler ja nicht mehr für seinen neuen Klub in Aktion treten konnte? 

Bei einem normalen Kaufvertrag wäre der Fall klar: Wenn der Käufer keine Gegenleistung (sprich: das Objekt des Vertrages) erhält, ist er auch nicht verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. 

Bei Transfers von Fußballspielern sieht das Ganze schon etwas komplizierter aus. Zumal es nicht um einen klassischen Kaufvertrag mit Eigentumsübertragung wie bei Sachwerten geht. 

Lange stritten die Vereine, ohne zu einer Einigung zu kommen. Also wurde die FIFA eingeschaltet, die jetzt entschieden hat.

Cardiff muss sechs Millionen Euro zahlen

Cardiff City muss demnach eine Kompensation in Höhe von sechs Millionen Euro an Nantes bezahlen. Diese sechs Millionen korrelieren mit der ersten von den zwischen den Klubs vereinbarten Raten. 

"Die FIFA-Kommission für den Status von Spielern zog bei ihren Beratungen in besonderem Maße die spezifischen und tragischen Umstände des vorliegenden Falls in Erwägung und verzichtete darauf, den Parteien Verfahrenskosten aufzuerlegen", hieß es in der Pressemitteilung des Weltverbandes (via transfermarkt.de). 

Rechtskräftig ist dieses Urteil aber noch nicht. Nach der zehntägigen Frist für beide Vereine, um die dem Urteil zugrundeliegende Begründung zu beantragen, steht beiden Parteien danach der weitere Rechtsweg bis hin zum Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne offen.

Im Sinne des Feingefühls, das man in einem jeden Trauerfall walten lassen sollte, täten beide Vereine jedoch gut daran, dieses Urteil zu akzeptieren. Nicht zuletzt auch, um den Angehörigen des Spielers ein unwürdiges Szenario eines monate- oder gar jahrelangen Feilschens und Ringens um Geld zu ersparen.