Drei neue Entwicklungen bei Gladbach-Verkaufskandidat Itakura

Gladbach muss Spieler verkaufen, um auf dem Transfermarkt aktiv werden zu können. Bei Verkaufskandidat Ko Itakura gibt es drei neue Entwicklungen.
Die Ausstiegsklausel bei Ko Itakura ist nicht mehr gültig
Die Ausstiegsklausel bei Ko Itakura ist nicht mehr gültig / Koji Watanabe/GettyImages
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Borussia Mönchengladbach befindet sich im Transferstau. Ohne Einnahmen kann Gladbach auf dem Transfermarkt nicht aktiv werden. Bei den Verkaufskandidaten gibt es bisher aber wenig Bewegung. Das gilt mittlerweile auch für Ko Itakura.

Der japanische Nationalspieler soll am Ende der vergangenen Saison auf die Verantwortlichen der Borussia zugegangen sein und seinen Wechselwunsch hinterlegt haben. Aufgrund einer Ausstiegsklausel hätte der Abwehrspieler für zwölf Millionen Euro wechseln dürfen. Zahlreiche Interessenten aus dem In- und Ausland wurden in der Folge genannt.

Itakura-Ausstiegsklausel nicht mehr gültig

Laut Florian Plettenberg von Sky ist die Frist für die Ausstiegsklausel mittlerweile aber abgelaufen. Gladbach kann daher nun einen freien Preis für Itakurka verhandeln, dessen Marktwert von Transfermarkt.de auf zwölf Millionen Euro geschätzt wird. Der Vertrag des Japaners läuft nur noch bis 2026 - fraglich, ob Gladbach ohne die Ausstiegsklausel noch eine Ablöse im Bereich der zwölf Millionen Euro erpokern kann.

Mit Eintracht Frankfurt hat sich laut Sky zudem ein Interessent zurückgezogen. Florian Plettenberg berichtet, dass Itakura kein Thema mehr bei der SGE ist. Die Gladbacher Hoffnungen ruhen nun auf der PSV Eindhoven, die Verhandlungen über einen Itakura-Transfer aufgenommen haben soll. Ohne weitere Interessenten und die gültige Ausstiegsklausel hat Gladbach bei Itakura allerdings nicht die beste Verhandlungsposition.


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