Urteil gefallen: Europäischer Gerichtshof öffnet Tür für Super League!

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Super League / Visionhaus/GettyImages
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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die FIFA und die UEFA den Vereinen nicht verbieten können, der ominösen Super League beizutreten!

Nach der Vorstellung des Projekts im Jahr 2021 hatten sowohl die UEFA als auch die FIFA gewarnt, dass Spieler und Vereine, die sich für einen Beitritt zur Super League entscheiden, von der Teilnahme an einem ihrer bestehenden Wettbewerbe ausgeschlossen werden könnten.

Arsenal, Chelsea, Liverpool, Manchester City, Manchester United, Tottenham Hotspur, AC Mailand, Atletico Madrid, FC Barcelona, Inter, Juventus und Real Madrid gehörten zu den Gründungsmitgliedern der Super League, doch aufgrund der massiven Reaktionen der Fans zogen sich neun dieser Vereine innerhalb weniger Tage zurück.

Juventus machte im Juli 2023 ebenfalls einen (späten) Rückzieher, aber Real Madrid und Barça beharren darauf, dass die Super League in den kommenden Jahren gegründet wird - das Urteil vom Donnerstag wird ihren Optimismus nur verstärken.

"Die Regeln der FIFA und der UEFA, die jedes neue vereinsübergreifende Fußballprojekt wie die Super League von ihrer vorherigen Genehmigung abhängig machen und den Vereinen und Spielern verbieten, an diesen Wettbewerben teilzunehmen, sind rechtswidrig", heißt es in einer Erklärung des Gerichts.

"Es gibt keinen Rahmen für die FIFA- und UEFA-Regeln, der gewährleistet, dass sie transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig sind."

"Ebenso sind die Regeln, die der FIFA und der UEFA die ausschließliche Kontrolle über die kommerzielle Verwertung der Rechte an diesen Wettbewerben übertragen, geeignet, den Wettbewerb angesichts ihrer Bedeutung für die Medien, die Verbraucher und die Fernsehzuschauer in der Europäischen Union zu beschränken."

"Der Gerichtshof stellt fest, dass die Veranstaltung von Fußballwettbewerben zwischen Vereinen und die Verwertung der Medienrechte ganz offensichtlich wirtschaftliche Tätigkeiten sind. Sie müssen daher die Wettbewerbsregeln einhalten und die Freizügigkeit respektieren, auch wenn die wirtschaftliche Ausübung des Sports einige Besonderheiten aufweist, wie etwa das Bestehen von Verbänden, die über bestimmte Regelungs- und Kontrollbefugnisse sowie über die Befugnis zur Verhängung von Sanktionen verfügen. Der Gerichtshof weist ferner darauf hin, dass die FIFA und die UEFA parallel zu diesen Befugnissen selbst Fußballwettbewerbe veranstalten."

"Sodann stellt der Gerichtshof fest, dass, wenn ein Unternehmen in beherrschender Stellung befugt ist, die Bedingungen für den Marktzugang potenziell konkurrierender Unternehmen zu bestimmen, diese Befugnis angesichts der Gefahr von Interessenkonflikten, die sie mit sich bringt, Kriterien unterliegen muss, die geeignet sind, ihre Transparenz, Objektivität, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Für die Befugnisse der FIFA und der UEFA gelten jedoch keine derartigen Kriterien. Die FIFA und die UEFA missbrauchen daher eine marktbeherrschende Stellung."

Das Urteil bedeutet, dass die FIFA und die UEFA dem Träger der Super League eine faire Chance geben müssen, den Wettbewerb ins Leben zu rufen - aber es garantiert nicht, dass die Super League auch wirklich zustande kommt.

"Das bedeutet nicht, dass ein Wettbewerb wie das Super-League-Projekt unbedingt genehmigt werden muss", heißt es in der Erklärung weiter. "Der Gerichtshof wurde zwar allgemein zu den FIFA- und UEFA-Regeln befragt, äußert sich aber in seinem Urteil nicht zu diesem speziellen Projekt."