Es geht um 21 Mio. Euro Ablöse für Jean-Kevin Augustin: FIFA gibt RB Leipzig im Streit mit Leeds recht

Jean-Kevin Augustin wechselte 2020 ablösefrei zu Nantes
Jean-Kevin Augustin wechselte 2020 ablösefrei zu Nantes / George Wood/Getty Images
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Im Rechtsstreit mit Leeds United hat RB Leipzig in erster Instanz von der FIFA recht bekommen. Es geht um die vereinbarte Kaufpflicht bei Stürmer Jean-Kevin Augustin, der mittlerweile wieder in Frankreich spielt. 21 Millionen Euro hätte RB demnach vom Premier-League-Aufsteiger bekommen müssen.


2017 legte RB Leipzig satte 16 Millionen Euro auf den Tisch, um Jean-Kevin Augustin von Paris Saint-Germain loszueisen. Der ehemalige französische U21-Nationalspieler schaffte in Leipzig auf Anhieb den Sprung zum erweiterten Stammspieler. In 37 Pflichtspielen seiner Debüt-Saison legte er gute zwölf Treffer und sechs Torvorlagen auf.

Doch die Entwicklung des hochveranlagten Mittelstürmers blieb stehen. Im Jahr darauf waren es meist Joker-Einsätze, die die Zahl auf 30 Pflichtspiele hochtrieb. Augustin enttäuschte mit acht Toren und zwei Vorlagen, aber auch mit einigen Disziplinlosigkeiten.

RB verlieh den Franzosen zurück in die Heimat zu AS Monaco. Doch auch im Fürstentum wurde Augustin nicht glücklich (nur zwei Einsätze). Ein halbes Jahr später ging es per Leihe weiter zu Leeds United - damals noch in der zweiten englischen Liga. Am Ende dieser Leih-Saison begann dann auch der Rechtsstreit zwischen dem deutschen Vize-Meister und dem englischen Premier-League-Aufsteiger.

Leeds verweigert Zahlung der Kaufklausel - Leipzig schaltet FIFA ein

Denn: Die Klubs einigten sich auf eine Kaufpflicht für den heute 23-Jährigen. Im Falle des Aufstiegs verpflichtete sich Leeds zu einer Ablöse-Zahlung in Höhe von 21 Millionen Euro, um Augustin fest auf die Insel zu holen. Wirklich Interesse daran, die Kaufklausel zu zahlen, hatte Leeds aber nicht. Denn auch in England kam Augustin nicht zurecht und in der Rückrunde nur dreimal zum Einsatz.

Die Briten beriefen sich dabei auf die Corona-Situation. Da die Saison erst im Juli beendet wurde und der Aufstieg erst dann feststand, sei die vereinbarte Klausel bereits nicht mehr gültig gewesen. Denn die galt nach Ansicht der Leeds-Verantwortlichen nur bis zum eigentlich geplanten Saisonabschluss Ende Juni.

FIFA gibt RB in erster Instanz recht

Fast ein Jahr läuft der Rechtsstreit zwischen den Klubs bereits. Leipzig hatte im September 2020 Beschwerde bei der FIFA eingereicht und nun in erster Instanz vom Weltverband recht bekommen. Rechtskräftig ist das Urteil damit aber noch nicht, da es von Leeds noch angefochten werden kann. Wie der kicker berichtet, sei RB von der FIFA davon in Kenntnis gesetzt worden, eine Begründung sei aber noch nicht übermittelt worden.

Dennoch ist das Urteil für RB ein Meilenstein. "Wir sind froh, dass die FIFA in erster Instanz unsere Rechtsauffassung bestätigt", erklärte Florian Scholz, Kaufmännischer Leiter bei RB. In Leipzig kann man durchaus davon ausgehen, dass das Urteil bestehen bleibt. Ob, wie und wann Leeds der vereinbarten Zahlung nachkommt, ist aber noch offen. Ebenso wie die Zukunft von Augustin und ob Leeds dann wieder die Rechte auf den Spieler besitzen würde.