Nach Hermoso-Eklat: FIFA sperrt Luis Rubiales für drei Jahre!

  • Rubiales küsste Stürmerin Hermoso nach dem WM-Finale auf den Mund
  • Der 46-Jährige muss sich auch vor Gericht verantworten
  • FIFA-Disziplinarkommission zieht Konsequenzen

Luis Rubiales vor Gericht in Madrid
Luis Rubiales vor Gericht in Madrid / Pablo Blazquez Dominguez/GettyImages
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Die FIFA hat am Montag offiziell bekannt gegeben, dass der ehemalige Präsident des spanischen Fußballverbands (RFEF) Luis Rubiales für drei Jahre für jegliche Fußballtätigkeit auf nationaler und internationaler Ebene gesperrt wird.

Rubiales war Anfang September von seinem Amt als Präsident zurückgetreten, nachdem er Stürmerin Jenni Hermoso unmittelbar nach dem WM-Sieg Spaniens einen Kuss auf den Mund gegeben hatte.

Hermoso reichte eine Klage gegen Rubiales wegen des Kusses und seiner Versuche ein, die Weltmeisterin zu einer Aussage zu zwingen, um den Druck auf ihn zu mindern. Der ehemalige RFEF-Präsident ist inzwischen vor Gericht in Madrid erschienen, um auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der sexuellen Nötigung zu reagieren.

Neben dem gerichtlichen Verfahren wurde der Vorfall auch von der FIFA-Disziplinarkommission untersucht, die Rubiales nun für drei Jahre wegen des Verstoßes gegen "Artikel 13 des FIFA-Disziplinarreglements" gesperrt hat.

"Die FIFA-Disziplinarkommission hat Luis Rubiales, den ehemaligen Präsidenten des Spanischen Fußballverbandes (RFEF), für drei Jahre von allen fußballbezogenen Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene gesperrt, da er gegen Artikel 13 des FIFA-Disziplinarreglements verstoßen hat", heißt es in einer Erklärung.

"Dieser Fall bezieht sich auf die Ereignisse während des Endspiels der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft am 20. August 2023, für die Herr Rubiales zunächst für 90 Tage provisorisch gesperrt wurde. Herr Rubiales wurde heute über die Entscheidung der FIFA-Disziplinarkommission in Kenntnis gesetzt. Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des FIFA-Disziplinarreglements hat er zehn Tage Zeit, eine begründete Entscheidung zu beantragen, die dann auf legal.fifa.com veröffentlicht würde. Gegen die Entscheidung kann bei der FIFA-Berufungskommission Berufung eingelegt werden."