Klage wegen Altersdiskriminierung: DFB im Fall Gräfe schuldig gesprochen
Von Oscar Nolte
Unter großem Protest musste Manuel Gräfe im vergangenen Jahr seinen Job als Bundesliga-Schiedsrichter aufgeben, da er die vom DFB vorgesehene Altersgrenze (47 Jahre) erreicht hatte. Gräfe reichte Klage auf Vorwurf der Altersdiskriminierung ein - und bekam nun Recht zugesprochen.
48.500 Euro muss der DFB als Strafzahlung an Manuel Gräfe auf den Tisch legen. Der hatte nach seinem unschönen Abgang als Bundesliga-Schiedsrichter auf Altersdiskriminierung geklagt. Das Gericht sprach Gräfe Recht zu und verdonnerte den DFB zu der Strafe; Gräfe hatte ursprünglich auf 190.000 Euro geklagt.
"Der Betrag steht in einem angemessenem Verhältnis zum erlittenem Schaden", erklärte der Richter nach dem Prozess (via SZ). "Das Alter des Beklagten war mitursächlich. Es muss nicht die alleinige Ursache gewesen sein, aber es ist eine von mehreren." Für das Gericht lag damit ein Fall von Altersdiskriminierung vor.
DFB zu Strafzahlung verurteilt: Gräfe bezieht Stellung
"Leider ändern in diesem Verband Argumente nichts, sondern nur die Steuerfahndung oder Richter", schrieb Gräfe nach dem Urteil auf Twitter. "Die Diskriminierung wurde bestätigt! Die Freude auf dem Platz, Abende mit Kollegen/Freunden mir dennoch genommen und der Schaden nur bruchteilhaft ersetzt. Anderen bleibt‘s nun erspart."
Als einer der beliebtesten und profiliertesten Schiedsrichter der Bundesliga erfuhr Gräfe von vielen Spielern und Vereinen Zuspruch. Dass Gräfe seine Karriere aufgrund der Altersgrenze vom DFB beenden musste, stand daher hart in der Kritik.