Eintracht: Einstweilige Verfügung gegen Fan-Ausschluss erfolgreich
Von Daniel Holfelder
Eintracht Frankfurt darf im Champions League-Rückspiel beim SSC Neapel nun doch auf die Unterstützung seiner Anhänger hoffen. Das zuständige Verwaltungsgericht hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben.
Das gab der Bundesligist am Samstag bekannt. Der SSC Neapel hatte ursprünglich ein Verkaufsverbot von Eintrittskarten an Menschen mit Wohnsitz in Deutschland ausgesprochen. Dieses Verbot gilt nun vorerst als rechtswidrig. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Präfektur Neapel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berufung einlegen wird, über die Anfang kommender Woche entschieden werden soll.
"Das ist natürlich eine große und auch für unsere italienischen Anwälte unerwartete Genugtuung, ein Meilenstein", sagte Eintracht-Vorstandsmitglied Philipp Reschke. Allerdings stehe "alles unter dem Vorbehalt, wie ein Einspruch der Präfektur Neapel ausgeht oder ob gar ein neuer, modifizierter Erlass ergeht", so Reschke. Zudem müsse die Eintracht nun "alles wieder reorganisieren, was wir und viele andere in den vergangenen Tagen stornieren mussten, von den Ticketbestellungen bis zur Reise- und Transportorganisation und vielem mehr."
Neapel ist nun bis auf Weiteres dazu angehalten, der SGE das Gästekartenkontingent über insgesamt 2.700 Karten zur Verfügung zu stellen. Zu den Fans, denen ursprünglich ein Ticket aus dem Gästekontingent zugesagt worden war, will der Bundesligist kurzfristig wieder Kontakt aufnehmen. Die Eintracht hatte das Hinspiel zu Hause im Deutsche Bank Park mit 0:2 verloren und braucht im Rückspiel am Mittwoch (15. März, 21 Uhr), eine kleine Sensation, um doch noch in die Runde der letzten Acht einzuziehen.