DFL-Statuten: Keine Krebsdiagnostik beim üblichen Medizincheck
Von Simon Zimmermann
Sébastien Haller ist bereits der dritte Bundesliga-Profi innerhalb kurzer Zeit, bei dem ein Tumor im Hoden entdeckt wurde. Bei Union-Verteidiger Timo Baumgartl wurde Anfang Mai Hodenkrebs diagnostiziert. Bei Herthas Marco Richter wurde der Tumor vor rund einer Woche entdeckt.
Am Montagabend teilte der BVB mit, dass bei Neuzugang Haller ein Tumor im Hoden diagnostiziert wurde. Der 28-Jährige hatte zuvor am Montagmorgen im Training über Unwohlsein geklagt. "Während der kommenden Tage werden weitere Untersuchungen in einem spezialisierten medizinischen Zentrum stattfinden", erklärte der BVB in seinem Statement.
Vor rund vier Wochen hatte Haller im Zuge seines Wechsels einen umfassenden Medizincheck bestanden. Viele fragen sich deshalb, warum der Tumor nicht schon dort entdeckt wurde. Die Antwort könnten die DFL-Statuten liefern.
Im vorgeschriebenen Medizincheck, den alle Spieler jedes Jahr absolvieren müssen, ist keine Krebsdiagnostik vorgesehen. Das geht aus der Lizenzierungsordnung hervor (via dpa/kicker):
"Für die Erfüllung der personellen und administrativen Kriterien ist es erforderlich, dass der Bewerber sich verpflichtet, jährlich zu Beginn des Spieljahres und bei Transfers während eines Spieljahres für die Restlaufzeit der Saison die Sporttauglichkeit sämtlicher auf der Spielberechtigungsliste aufgeführten Spieler nach einer vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung auf orthopädischem und kardiologisch-internistischem Gebiet nachzuweisen, wobei der Nachweis der Sporttauglichkeit vom Bewerber, vom beauftragten Arzt und vom Spieler gemeinsam zu unterzeichnen ist", heißt es dort wörtlich auf Seite 15.