Bayerns Wechselpanne ohne Folgen: Sportgericht weist Freiburgs Einspruch ab!

Freiburg vs Bayern
Freiburg vs Bayern / Markus Gilliar/GettyImages
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Die drei Punkte bleiben beim FC Bayern München: Der Einspruch des SC Freiburg wurde vom DFB-Sportgericht abgewiesen!


Nach der Wechselpanne des FC Bayern, in dessen Folge die Münchener knapp 17 Sekunden lang mit zwölf Spielern auf dem Feld waren, hatte sich der SC Freiburg dazu entschieden, Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen.

Der Rekordmeister gab sich daraufhin jedoch gelassen und ging davon aus, dass die drei Punkte bei ihnen bleiben. Damit lagen die Bayern richtig, denn am Freitag teilte der DFB mit, dass das Sportgericht den Einspruch der Breisgauer abgelehnt hat.

"Das DFB-Sportgericht entschied nun, dass dem FC Bayern München der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht angelastet werden kann und die Voraussetzungen für eine Spielumwertung nach Paragraph 17 Nummer 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung nicht vorliegen", heißt es in dem Statement des DFB.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und Einzelrichter in diesem Verfahren, erklärte auf dfb.de, wieso der Einspruch abgewiesen wurde: "Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren. Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen."

Schiri-Team verletzt seine Pflichten

Oberholz führte aus, dass das Schiedsrichterteam seinen Pflichten beim Wechselvorgang "in mehrfacher Hinsicht schuldhaft nicht nachgekommen" sei. "Der Vierte Offizielle hat die beiden Auswechselspieler auf das Spielfeld gewiesen, ohne dass er - ebenso wie der Schiedsrichter - darauf geachtet hatte, ob zuvor die auszuwechselnden Spieler den Platz verlassen hatten. Dabei haben sie übersehen, dass kurzfristig zwölf Spieler auf dem Feld waren. Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten."

Nicht vergleichbar mit Wolfsburg-Panne

Der Sportgerichtsvorsitzende zog auch einen Vergleich zum Wechselfehler des VfL Wolfsburg, der im DFB-Pokal gegen Preußen Münster sechs Spieler gewechselt hatte und daraufhin aus dem Wettbewerb geschmissen wurde.

Während es bei den Wölfen nur ein "geringfügiges Mitverschulden der Unparteiischen" gegeben habe, handele es sich beim Spiel zwischen Freiburg und Bayern um einen "gravierenden Fehlverhalten des Schiedsrichterteams in seinem originären Verantwortungsbereich".

"Die Vereine bestimmen eigenverantwortlich, dass und wer ein- beziehungsweise ausgewechselt wird - während die regeltechnische Abwicklung des Wechselvorgangs ausschließlich vom Schiedsrichter zu verantworten ist", erläuterte Oberholz den Unterschied.

Der SC Freiburg hat das Urteil bereits akzeptiert.