Barkok wird wichtig für Hertha: Wann greift die Kaufpflicht für den Leihspieler?

Mainz-Leihgabe kann durch drei Szenarien in der Hauptstadt bleiben

Aymen Barkok
Aymen Barkok / Boris Streubel/GettyImages
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Bis zum Sommer ist Aymen Barkok von Mainz 05 an Hertha BSC ausgeliehen. Anschließend kann es durch eine auf gewisse Bedingungen fußende Kaufpflicht zum festen Verbleib kommen. Doch wie sehen die Bedingungen aus?

Weil er bei Mainz 05 keine Rolle mehr gespielt hat, wechselte Aymen Barkok vor wenigen Wochen leihweise zu Hertha BSC. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass er im weiteren Verlauf der Saison eine gewichtige Rolle einnehmen soll.

Doch vorerst ist Barkok seitens des Hauptstadtklubs nur ausgeliehen. Im Sommer gibt es dann eine Kaufpflicht, die bestimmten Faktoren unterliegt. Wie die Bild berichtet, fußen diese Faktoren allesamt auf den Einsätzen für Hertha. Dabei wird von drei verschiedenen Szenarien gesprochen.

Drei Szenarien für Barkok-Verbleib - Kosten orientieren sich am Hertha-Erfolg

Szenario eins, das zur aktivierten Kaufpflicht führen kann: Barkok spielt für Hertha insgesamt zwölfmal aus der Startelf heraus auf. 14 Pflichtspiele verbleiben noch, drei Startelf-Einsätze hat der 25-Jährige bereits zu verbuchen.

Szenario zwei: Abseits der Spiele aus der Startelf heraus, kann die Kaufpflicht auch über 15 allgemeine Einsätze aktiviert werden. Dazu zählen natürlich auch, aber eben nicht nur die Partien, in denen er von Beginn an aufspielt. Ganz kurze Einwechslungen sind aber nicht gültig, es gilt demnach eine nicht genannte Mindest-Einsatzdauer.

Und das dritte Szenario umfasst die theoretische Möglichkeit, das weder Szenario eins noch Szenario zwei in Kraft treten. Dann gibt es zwar keine Kaufpflicht, aber trotzdem eine Kaufoption. So oder so hält Hertha also weitestgehend selbst die Zügel in der Hand, wenn es um den Verbleib von Barkok geht.

Auch von der Höhe der Kaufpflicht berichtet die Bild: Egal auf welche Weise sie aktiviert wird, müsste Berlin im Aufstiegsfall demzufolge 1,2 Millionen Euro nach Mainz überweisen - und beim Verbleib in der 2. Bundesliga um die 600.000 Euro.


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