Ärger beim BVB: Warum wurde der Elfmeter von Chelsea wiederholt?
Von Simon Zimmermann
Der BVB ist raus aus der Champions League. Am Ende sorgte ein umstrittener Handelfmeter für das entscheidende 2:0 für den FC Chelsea im Achtelfinal-Rückspiel. Die Entscheidungen von Schiedsrichter Danny Makkelie sorgten für viel Frust und Ärger bei Schwarzgelb. War der Elfmeter-Pfiff korrekt - und warum wurde die Ausführung nach dem Fehlschuss von Kai Havertz wiederholt?
Letztlich entschied die 53. Minute an der Stamford Bridge das Achtelfinal-Duell zwischen Chelsea und Borussia Dortmund. Kai Havertz verwandelte einen Handelfmeter zum 2:0 Endstand und schoss die Blues damit ins Viertelfinale - im zweiten Versuch.
Beim ersten Mal hatte der an diesem Abend überragende deutsche Nationalspieler nur den Pfosten getroffen. Salih Özcan konnte den Abpraller klären. Doch der VAR griff ein, Schiedsrichter Danny Makkelie entschied auf Wiederholung des Elfmeters.
Schon zuvor bei seiner Entscheidung, den Handelfmeter zu geben, griff der VAR ein. Der Niederländer schaute sich die Szene am Bildschirm an und befand das Handspiel von Marius Wolf im Nachhinein als strafwürdig.
War der Elfmeter-Pfiff berechtigt? Und warum durfte Havertz ein zweites Mal antreten?
Auf Seiten des BVB war man mit den Entscheidungen überhaupt nicht einverstanden. Matthias Sammer sah darin einen "handfesten Skandal", für Emre Can war nach dem Spiel "der Schiri Schuld" am Ausscheiden.
Und selbst Kai Havertz konnte den Frust der Dortmunder verstehen. "Ich glaube, wir wären genauso wütend, wenn es für uns so gelaufen wäre", so der deutsche Nationalspieler.
Elfmeter-Entscheidung: Natürliche Position vs. mindestens vertretbar
Zur Elfmeter-Entscheidung nach dem Handspiel von Wolf nach einer Flanke von Ben Chillwell waren sich die deutschen Schiedsrichter-Experten uneinig. Man hätte nicht unbedingt auf den Punkt zeigen müssen - vor allem, da Makkelie ursprünglich hatte weiterlaufen lassen - meinten Wolfgang Stark und Manuel Gräfe. Für 'Colinas Erben' war die Entscheidung aber vertretbar.
"Für mich ist der Arm noch in einer natürlichen Position. Er geht nicht zum Ball. Deshalb ist es für mich eher tendenziell nicht strafbar", erklärte Wolfgang Stark als Amazon-Experte.
Zustimmung bekam er von einem anderen ehemaligen Bundesliga-Schiedsrichter. "Für mich kein absichtliches Handspiel und auch nicht unnatürlich. Er dreht sich weg und dadurch geht der Arm minimal raus, aber immer noch eng am Körper sowie ohne Spannung, was man am 'Wegschleudern' des Armes sieht. Für mich falsch und viel Pech für den BVB", twitterte Manuel Gräfe.
Für 'Collinas Erben' habe Wolf allerdings die Körperfläche vergrößert. "Aus meiner Sicht eine mindestens vertretbare Entscheidung", so das Urteil. Es sei zudem nicht das erste Mal, dass Wolf in dieser Weise einen Strafstoß verursacht habe.
Insgesamt kann man festhalten, dass die Elfmeter-Entscheidung - vor allem durch den VAR-Eingriff - unglücklich war, aus Sicht des BVB. Vertretbar war sie aus neutraler Sicht aber schon. Es ist und bleibt häufig ein Graubereich, wenn es um Handspielsituationen geht.
Elfmeter-Wiederholung: Das Regelwerk gibt es her - aber...
Noch heißer diskutiert wurde nach dem Spiel die Entscheidung, den Elfmeter wiederholen zu lassen, nachdem Havertz beim ersten Versuch nur den Pfosten traf und Özcan den Abpraller klären konnte.
Beim Elfmeter hatten sich sowohl Dortmunder als auch Spieler der Blues zu früh in den Sechzehner (bzw. den Halbkreis) bewegt. Dennoch sei die Wiederholung regelkonform, betonten Wolfgang Stark und Thorsten Kinhöfer.
"Absolut. Özcan ist zwar nicht im Strafraum, läuft aber in den Teilkreis und ist somit zu früh reingelaufen. Korrekte Wiederholung", erklärte Ex-Bundesliga-Schiedsrichtrer Kinhöfer (via Sport1).
"Es sind von beiden Mannschaften Spieler zu früh im Strafraum drin. Deswegen ist die Wiederholung regeltechnisch korrekt", stimmte Stark bei Amazon Prime zu.
'Collinas Erben' ist aber auch hier anderer Meinung - und führt diese ausführlich aus. Rein regeltechnisch sei die Wiederholung zwar durchaus korrekt, in diesem Fall sei ein Eingriff des VAR aber nicht geboten gewesen.
Im Regelbuch der IFAB heißt es zu solchen Situationen, dass ein Strafstoß wiederholt werden muss, wenn der zu früh in den Strafraum gelaufene Spieler einen Spieler der angreifenden Mannschaft daran hindert, den Ball zu spielen. "Das hat Özcan aber nicht getan. In seiner Nähe war nur Havertz, der den vom Pfosten zurückspringenden Ball aber nicht mehr spielen durfte, weil sonst eine Doppelberührung vorgelegen hätte (nach dem Pfostenschuss hatte kein anderer Spieler den Ball berührt)", so 'Collinas Erben'.
"Mit anderen Worten: Özcan hat zwar aus dem zu frühen Vorlaufen in den Teilkreis einen Vorteil gezogen, aber keinen Angreifer daran gehindert, den Ball aufs Tor zu bringen. Nach dem IFAB-Handbuch gab es also eigentlich keinen Anlass zum Eingreifen."