Lex Conte macht Serie A zur Steueroase
Von Guido Müller
Am kommenden Samstag wird in Italien ein neues Steuergesetz verabschiedet - das im Volksmund bereits "Lex Conte" betitelte Gesetz sieht erhebliche Steuererleichterungen für Ausländer und nach Italien zurückkehrende Italiener vor.
Carlos Rombolá, römischer Anwalt und Steuerexperte, gegenüber dem Deutschlandfunk: "Es soll Steuererleichterungen geben für 70 Prozent des Einkommens für italienische und ausländische Arbeitnehmer, darunter auch Sportler, die zuletzt mindestens zwei Jahre im Ausland waren und jetzt nach Italien kommen." Fast Dreiviertel des Gehalts unversteuert - das Gesetz ist vor allem ein Paradies für Großverdiener.
Zwar wurde noch ein klein wenig nachjustiert, sodass nur noch fünfzig Prozent der Einnahmen unversteuert bleiben, dennoch dürfte dieses Gesetzesvorhaben vor allem ausländische Top-Sportler nach Italien locken - oder italienische Spieler und Trainer, die in den vergangenen zwei Jahren im Ausland gewirkt haben.
Der Name "Lex Conte" ist denn auch nicht auf den aktuellen Premierminister Italiens, Giuseppe Conte, zurückzuführen, sondern auf den Fußballtrainer Antonio Conte, der - nach zwei Jahren in England - ab Sommer wieder in Italien (Inter Mailand) arbeiten wird. In der lombardischen Metropole wird Conte etwa zwölf Millionen Euro jährlich einstreichen. Nach altem Steuergesetz hätte er diese zwölf Millionen komplett versteueren müssen - zum Höchstsatz von 43 %. Das hätte eine Steuerschuld von mehr als fünf Millionen Euro ergeben. Jetzt, nach dem neuen Gesetz, ist es nur knapp die Hälfte. Bedingung für die fiskalischen Erleichterungen ist, dass die entsprechende Person mindestens zwei Jahre in Italien bleibt.
Zusätzlich hält der italienische Staat noch ein weiteres Steuergeschenk parat: Für Personen, die in den letzten zehn Jahren neun davon im Ausland tätig waren, wurde ein alternatives Steuersystem geschaffen, wonach sie für sämtliche im Ausland generierten Einnahmen lediglich 100.000 Euro Steuern zahlen (für maximal fünfzehn Jahre). Dieses bereits seit zwei Jahren in Kraft befindliche Gesetz wird in Italien "Lex Ronaldo" genannt. Der Mega-Verdiener kann dadurch seine astronomisch hohen Einnahmen aus Werbeverträgen, seinen eigenen Firmen und aus den Immobilien im Ausland für einen vergleichsweise lächerlich kleinen Pauschalbetrag abgelten.
Ob gerecht oder ungerecht - die betroffenen Personen werden die sich ihnen bietenden Schlupflöcher zu nutzen wissen. Ganz neu sind derartige Vergünstigungen ebenfalls nicht: auch in Spanien gab es zu Zeiten von David Beckham ein ähnliches Konstrukt - "Ley Beckham" genannt. Das sah einen Höchststeuersatz von nur 24 Prozent auf alle Einkünfte vor. Für die im Ausland generierten Einnahmen sogar eine Flatrate von null Prozent. Auch dieses Gesetz wurde mittlerweile geändert, doch Cristiano Ronaldo konnte noch bis 2015 - per Ausnahmeregelung - von ihm profitieren.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem das spanische Finanzamt mehr Geld von ihm haben wollte, begann Ronaldo, sich nach einem neuen Arbeitgeber umzusehen.