Gladbach und Frankfurt sind heiß auf Walace

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Seit rund zwei Wochen muss der in Ungnade gefallene Walace mit den Amateuren des Hamburger SV trainieren. Eine Zukunft am Volkspark hat der Brasilianer nicht. Auch wenn der Rechtsfuß seinem Arbeitgeber zuletzt viele Probleme bescherte, scheint er andere Bundesligisten auf den Plan zu rufen.

„Der Spieler Walace ist vergangene Woche zum wiederholten Male seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen“, verlautbarte Bernhard Peters, Direktor Sport des Hamburger SV, vor gut zwei Wochen. Während der HSV um den Klassenerhalt kämpfte, postete der Brasilianer fleißig Bilder in den sozialen Medien – außerhalb des Stadions. Das Ende: ​Walace wurde auf unbestimmte Zeit in die Regionalliga-Mannschaft verbannt.

Der Wert des Südamerikaners, der vor rund einem Jahr für mehr als neun Millionen Euro Ablöse verpflichtet wurde, sinkt kontinuierlich. In der Bundesliga stößt dies offenbar auf erhöhte Aufmerksamkeit. Wie die Sport Bild berichtet, haben Borussia Mönchengladbach und Eintracht Frankfurt Interesse an einer Verpflichtung Walaces signalisiert.

Walace kam beim HSV nie richtig an

Im Werben um den degradierten Rechtsfuß sind die Bundesligisten aber nicht allein. Auch der FC Porto, ZSKA Moskau, Deportivo Alavés und Deportivo La Coruña werden als Interessenten genannt. Der Dissens zwischen Walace und Übergangstrainer Christian Titz könnte weitreichende Folgen haben – vor allem für den HSV.

Neue Probleme nach Degradierung

Denn mit Walaces Degradierung in die U21 brechen die Rothosen einen vertraglich geregelten Passus. „In den Musterarbeitsverträgen der DFL ist unter Ziffer D 1.2. geregelt, dass ein Fußballprofi, sofern er zur 2. Mannschaft versetzt wurde, auch dort von einem Fußball-Lehrer trainiert werden muss“, wird Sportrechtler Gregor Reiter in der Sport Bild zitiert.

Nachdem Titz zu den Profis aufrückte, übernahm Steffen Weiß die Hamburger Regionalliga-Mannschaft. Dieser verfügt aber nicht über die Fußballlehrer-Lizenz, sondern lediglich über den A-Schein. Der HSV soll im Zuge dessen bereits eine Kanzlei beauftragt haben, sich dem Fall anzunehmen.