Nach Mittelfinger-Skandal: DFB gibt Sperre für Steffen Baumgart bekannt
Von Jan Kupitz

Steffen Baumgart ist für seinen Ausraster am Wochenende vom DFB bestraft worden. Das Sportgericht entschied, den Trainer von Union Berlin für ein Spiel zu sperren! Neben dem Innenraumverbot am kommenden Sonntag im Heimspiel gegen seinen Ex-Klub HSV verdonnerte der Verband Baumgart auch zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro.
Bei dem furiosen 4:3-Sieg über Eintracht Frankfurt hatte Baumgart kurz vor dem Abpfiff die Rote Karte gesehen, nachdem er sich mächtig über die Elfmeter-Entscheidung, die zum Anschluss Treffer der SGE geführt hatte, aufgeregte hatte. Zuerst hatte Baumgart die Gelbe Karte gesehen, doch der Trainer meckerte weiter und schoss eine Papierkugel aufs Feld - dafür sah er von Schiedsrichter Sven Jablonski die Rote Karte. Zu guter Letzt zeigte Baumgart dann auch noch den Stinkefinger.
Baumgart dementierte zwar, den Mittelfinger gezeigt zu haben - TV-Bilder fingen die Szene aber ganz klar ein. "Tut mir leid. Wobei: Eigentlich auch nicht, weil ich meine Emotionen nicht zurückhalten werde. Wir müssen damit leben", zeigte sich der Union-Coach nach Abpfiff nur wenig einsichtig.
Dafür darf er am 5. Spieltag gegen den HSV nun nicht wie gewohnt coachen. Anstatt an der Seitenlinie, muss Baumgart während des Spielverlaufs auf der Tribüne Platz nehmen und wird auch vor dem Spiel und in der Halbzeit sein Team nicht in der Kabine einstellen können. Eine Woche später, am 6. Spieltag, darf Baumgart seiner Trainertätigkeit beim Auswärtsspiel in Leverkusen wieder wie gewohnt nachgehen.
Baumann darf ab 30 Minuten vor Anpfiff kein Kontakt zur Mannschaft mehr haben
In den DFB-Statuten wird das Innenraumverbot folgendermaßen beschrieben: "Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten."
Wie der DFB weiter mitteilte, ist das Urteil im Einzelrichterverfahren rechtskräftig.
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