Kownacki-Leihe: Unter dieser Bedingung greift die Kaufpflicht
Von Jan Kupitz

Die Rückkehr von Dawid Kownacki zum SV Werder Bremen währte nur kurz: Am Montagabend wurde offiziell vermeldet, dass der Pole für die kommende Saison an Hertha BSC ausgeliehen wird. Beide Vereine sprachen in ihren Meldungen von einem einjährigen Leihgeschäft.
Schon im Vorfeld war aber durchgedrungen, dass bei diesem Deal auch eine Kaufpflicht eingebaut wurde. Heißt: Sollten bestimmte Parameter erfüllt werden, muss Hertha den Angreifer im kommenden Jahr fest unter Vertrag nehmen. Der kicker berichtete, dass einer der Parameter beispielsweise die Anzahl der Einsätze von Kownacki sei.
Viel wichtiger dürfte aber das Kriterium sein, das nun von der Bild enthüllt wurde: Demnach greift die Kaufpflicht nur, wenn Hertha BSC in der kommenden Saison den Aufstieg schafft! Gemäß des Boulevardblatts liegt die fällige Ablöse dann sogar bei drei Millionen Euro - kicker und Deichstube hatten "zuvor" nur 2,5 Millionen Euro vermeldet. Zudem entrichten die Berliner eine Leihgebühr in Höhe von 500.000 Euro.
Läuft alles glatt, könnte Werder also insgesamt 3,5 Millionen Euro mit Kownacki einnehmen. Ein sehr guter Deal für die Grünweißen, der aber maßgeblich am Abschneiden der Hertha hängt.
Das Grundgehalt von Kownacki beim BSC soll übrigens bei rund einer Million Euro liegen.
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