Das Ruhrstadion in Bochum gehört zu den Stimmungshochburgen der 2. Bundesliga. Die Fans des VfL sind es gewohnt, in der Ostkurve ihrer Heimspielstätte zu feiern, jubeln und zu springen. Umso kurioser ist es, dass die Anhänger nun mit beiden Beinen auf dem Boden der Tatsachen bleiben müssen. Wie die Bild berichtet, hat der VfL Bochum seinen Fans ein Hüpf-Verbot verhängt. Dabei handelt es sich nicht um einen schlechten Scherz, sondern ist tatsächliche Realität.
Tribünenschwingungen können Unwohlsein auslösen
Zwar soll es keinen Zweifel an der Tragfähigkeit der Tribüne geben, jedoch stellte das beauftragte Ingenieursbüro fest, das bestimmte Zuschauerbewegungen starke Schwingungen erzeugen. Dieser sogenannte Trampolineffekt soll bei ungeübten Fans ein "Unwohlsein" auslösen können. Aus diesem Grund wurde die 'Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH' aufgefordert, der durch das Hüpfen verursachte Mehrbelastung entgegenzuwirken.
"In den Blöcken N2, O, P und Q sind gemeinschaftliche, synchronisierte, rhythmische Hüpf- und Sprungbewegungen strengstens untersagt. Dies betrifft explizit beispielsweise nicht den Torjubel, sondern lediglich choreographiertes Springen", schrieb der Verein. Sollten sich die Anhänger dem Verbot wiedersetzen, müsste gegebenenfalls die Ostkurve gesperrt werden. Eine Maßnahme, die drastische Folgen insbesondere im finanziellen Bereich nach sich ziehen könnte.
Stadionmodernisierung im vollen Gange: Zweijähriges Hüpfverbot?
Zwar ist ein Ende dieses Verbots in Sicht, jedoch benötigen die VfL-Anhänger einiges an Geduld. Das Stadion wird aktuell für 90 Millionen Euro modernisiert, jedoch laufen die Umbaumaßnahmen voraussichtlich noch bis Ende 2029. Die geplanten Sanierungsarbeiten sollen im Jahr 2028 abgeschlossen werden. Das Hüpf-Verbot muss bis zum Ende der Sanierungsarbeiten - also noch rund zwei Jahre - streng kontrolliert und umgesetzt werden.
Ein ähnliches Problem hatte der 1. FC Magdeburg im Übrigen auch schon zu beklagen. Die Anhänger durften ganze drei Jahre (von 2016 bis 2019) nicht hüpfen.
