Wegen Corona: Diese Satzungsänderungen plant die DFL

Christian Seifert, Geschäftsführer der DFL
Christian Seifert, Geschäftsführer der DFL / Pool/Getty Images
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Am Mittwoch beraten die erste und zweite Bundesliga in zwei getrennten Videokonferenzen über die von der DFL angeregten nächsten Schritte in der Corona-Problematik.

Dabei soll in beiden Teilversammlungen erstmal bestätigt werden, dass alle Vereine willens sind, die Saison vollständig, inklusive Relegation, bis zum 30. Juni (notfalls darüber hinaus) zu beenden. Dies natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass dies rechtlich möglich ist. Falls es jedoch dazu kommt, dass die Saison doch vorzeitig abgebrochen werden muss, soll am Grundprinzip des sportlichen Auf-und Abstieges festgehalten werden, dabei aber die Anzahl der Vereine in Liga 1 und 2 gewahrt bleiben.

Heißt übersetzt: die beiden letzten der Bundesliga-Tabelle steigen ab, die beiden ersten der Zweitliga-Klassements steigen auf. Eine Relegation würde demnach entfallen. Dies soll auch für die Auf- und Abstiege zwischen zweiter und dritter Liga gelten. Hier gilt jedoch die Voraussetzung, dass beide Ligen die Saison in vergleichbarem Maße absolviert haben.

Spiele in fremden Stadien möglich

Dazu sollen die Versammlungen mehrere Satzungsänderungen beschließen. Eine sieht die Möglichkeit vor, dass die DFL, wie es im Wortlaut heißt, aus "übergeordneten zwingenden rechtlichen, organisatorischen und/oder sicherheitstechnischen Gründen" heraus anordnen kann, "dass ein Spiel in einem anderen Stadion auszutragen ist". (Quelle: kicker.de). Die dadurch entstehenden Mehrkosten würden, falls keiner der betreffenden Klubs den Spielort-Wechsel verschuldet hat, von der DFL getragen.

Für den Fall, dass die DFL abweichende Zeiträume für das Ende der Spielzeit 2019/20 und den Beginn der Saison 2020/21 festsetzt, tritt anstelle des 1.7. und des 30.6. der jeweils erste und letzte Tag des neu festgesetzten Spieljahres. Diese Regelung betrifft auch die Bestimmungen für Spielerlaubnis und Vereinswechsel. Voraussetzung wäre aber, dass entsprechend abweichende Wechselperioden von der DFL fixiert werden. Bislang waren diese auf die Zeiträume zwischen dem 1. Juli und dem 31. August (Sommertransferperiode) und zwischen dem 1. Januar und dem 31. Januar (Wintertransferperiode) festgesetzt.

Fünf Auswechslungen - aber nur in drei Wechselphasen

Ferner sollen die Klubs der Satzungsänderung zustimmen, derzufolge ab dem 26. Spieltag dieser Saison fünf (statt wie bisher drei) Auswechslungen erlaubt sein sollen. Um unsportliche Praktiken (Stichwort Zeitschinden) zu vermeiden, sollen diese fünf Wechsel aber nur innerhalb von drei Wechselphasen über die Bühne gehen.