Trainingslager statt Schule: Darum darf BVB-Wunderkind Moukoko mit in die Schweiz

Youssoufa Moukoko ist mit den Profis des BVB ins Trainingslager gefahren
Youssoufa Moukoko ist mit den Profis des BVB ins Trainingslager gefahren / DeFodi Images/Getty Images
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In Nordrhein-Westfalen ist in dieser Woche die Schule wieder gestartet, der erst 15-jährige Youssoufa Moukoko ist dennoch mit dem BVB ins Trainingslager gefahren und wird die ersten Schultage daher verpassen. Ein Paragraph im NRW-Schulgesetz macht es möglich.

Als Borussia Dortmund am vergangenen Montag zum Trainingslager in Bad Ragaz in die Schweiz aufgebrochen ist, waren die Augen vor allem auf einen Mann gerichtet: Jadon Sancho. Würde er mit in den Flieger steigen, wäre es gleichbedeutend mit seinem Verbleib beim BVB. Doch neben Sancho, der bekanntermaßen mitgeflogen ist, stieg mit Moukoko noch ein weiterer hochinteressanter Spieler in die Maschine.

Denn Moukoko ist gerade einmal 15 Jahre alt und absolviert trotzdem bereits die Vorbereitung bei den Dortmunder Profis mit. Warum sollte er auch nicht - er hat in der vergangenen Saison bereits in der U19-Bundesliga-West gespielt und dabei gleich mal einen neuen Tor-Rekord aufgestellt. Wenn er im November seinen 16. Geburtstag feiern wird, ist sein Bundesliga-Debüt voraussichtlich nicht mehr weit. Und genau diese außergewöhnlichen Fähigkeiten ermöglichen es Moukoko, die Schule für das Trainingslager sausen zu lassen.

Am Mittwoch begann in Nordrhein-Westfalen nämlich bereits das neue Schuljahr, allerdings noch ohne Moukoko. Denn laut Paragraph 43 des NRW-Schulgesetzes ist eine Freistellung von schulpflichtigen Schülern erlaubt, wenn sie beispielsweise sportliche Hochbegabungen besitzen - und das ist beim Wunderkind des BVB ohne Zweifel der Fall.

Moukoko muss den Stoff nachholen

"Wir sind in einem konstruktiven und engem Austausch mit der Schule von Youssoufa Moukoko – und haben gemeinsam alle Voraussetzungen geschaffen, dass er gemäß NRW-Schulgesetz Paragraph 43 zeitweise vom Unterricht befreit werden kann, um am Profi-Training teilnehmen zu können", erklärte Matthias Röben, Pädagogischer Leiter des Nachwuchsleistungszentrums der Schwarz-Gelben, in der Bild.

Voraussetzung dafür ist laut Schulgesetz auch, "dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird." Moukoko darf den Unterricht also nicht einfach ausfallen lassen, sondern muss den Stoff selbstverständlich nachholen. Zeit bleibt dazu im Trainingslager wohl maximal während der Testspiele - denn da darf der 15-Jährige noch nicht mitwirken.