Brisante Klausel: Hertha ohne Niederlechner gegen den FCA?


Wenn es für Hertha BSC gegen den FC Augsburg geht, wird Florian Niederlechner unter Umständen nicht auflaufen. Ein Einsatz gegen seinen Ex-Klub würde für die Berliner große Kosten verursachen.
Es kommt zwar recht selten vor, doch ist eine sogenannte Schutzklausel in einem (Leih-)Vertrag eines transferierten Spielers, wodurch er gegen seinen ehemaligen Verein nicht aufspielen darf, längst keine Neuheit mehr.
Eine solche Klausel spielt offenbar auch rund um Florian Niederlechner eine wichtige Rolle. Im vergangenen Winter-Transferfenster wechselte er von Augsburg nach Berlin. Hertha musste eine kleinere Ablösesumme zahlen, die auf etwa 400.000 bis 500.000 Euro beziffert wird, weil man sich auf eine solchen zusätzlichen Absatz im Vertrag eingelassen hat.
Niederlechner-Einsatz würde Hertha viel Geld aus der Tasche ziehen
Dem kicker zufolge untersagt sie - zumindest theoretisch - einen Einsatz gegen seinen Ex-Klub. Am Samstagnachmittag treffen die beiden Vereine aufeinander.
In rechtlicher Hinsicht wäre eine solche Vertragsklausel wohl nicht bindend und im Nachhinein auch nicht anfechtbar, sollte der betroffene Spieler trotzdem eingesetzt werden. Zumeist halten sich die Verhandlungspartner aber an diese Abmachung.
Der Hauptstadtklub wird das wohl auch machen - und zwar schon aus finanziellen Gründen. Dem Bericht zufolge würde ein Einsatz Niederlechners eine Zahlung "im höheren sechsstelligen Bereich" nach sich ziehen. Damit wäre diese Strafzahlung, die anscheinend nicht einmal an einen Startelf-Einsatz gebunden ist, sondern sich auf einen generellen Einsatz gegen den FCA bezieht, höher anzusiedeln als die tatsächliche Transfer-Ablöse.
Dementsprechend ist davon auszugehen, dass dem Stürmer zwangsweise ein freies Wochenende ins Haus steht. Sandro Schwarz hatte das bereits angedeutet, ohne die Klausel zu thematisieren: "Dass es gegen seinen Ex-Klub geht, heißt nicht zwangsläufig, dass er spielen wird. Wir müssen schauen, wie wir die Startaufstellung setzen."