Nach Freistellung: Mutzel klagt gegen den HSV!

Michael Mutzel (r.) klagt gegen den HSV
Michael Mutzel (r.) klagt gegen den HSV / Cathrin Mueller/GettyImages
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Nach seiner Freistellung beim HSV hat Michael Mutzel nun Klage eingereicht. Seine Chancen vor Gericht stehen gut. Oder kommt es doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung?


Was aus HSV-Sicht befürchtet wurde, wird nun Realität: Der freigestellte Sportdirektor Michael Mutzel zieht gegen den Klub vor Gericht. Der 42-Jährige wird nun am kommenden Dienstag vor der Kammer 24 im Gerichtsaal des Arbeitsgerichts Barmbek auf den HSV treffen, wie das Hamburger Abendblatt berichtet. Von der Präsidialgeschäftsstelle des Arbeitsgerichts wurde diese Info gegenüber der Zeitung bestätigt.

Es geht um die Entfristung von Mutzels noch bis 30. Juni 2023 datierten Vertrages. Mitte des Monats hatte die Bild bereits über diesen Schritt spekuliert, da Mutzel seit über drei Jahren beim HSV angestellt ist.

Seiner Freistellung war eine Degradierung durch Sportvorstand Jonas Boldt vorausgegangen. "Michael funktioniert in einer Führungsrolle rund um die Mannschaft nicht", hatte Boldt Mutzel öffentlich an den Pranger gestellt. Seit Ende der vergangenen Saison durfte Mutzel keinen Kontakt zur Mannschaft mehr haben. Kurz vor Start der neuen Runde wurde der 42-Jährige dann freigestellt.

Nach der öffentlichen Abrechnung von Boldt sorgt sich der zuvor hoch angesehene Mutzel um seinen Ruf. Ein möglicher Grund, warum er nun vor Gericht zieht.

Mutzel hat vor Gericht gute Chancen - außergerichtliche Einigung vor der Verhandlung?

Mutzels Chancen stehen dabei recht günstig. "Die vertragliche Befristung eines Sportdirektors ist rechtlich unwirksam. Anders als bei Profifußballern, bei denen eine Befristung rechtlich zulässig ist, liegt bei Sportdirektoren gerade kein 'Verschleißtatbestand' vor", erklärte Kolja Hein dem Abendblatt. Hein ist Fachanwalt für Arbeits- und Sportrecht und bewarb sich vor einem Jahr für das Amt des HSV-Präsidenten.

Der HSV kennt sich mit solchen Fällen bereits aus. Ex-Torwarttrainer Stefan Wächter hatte im Jahr 2018 ebenfalls geklagt und vor Gericht recht bekommen.

Für den HSV könnte es sogar noch dicker kommen: "Ferner hat er die Möglichkeit, als Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht einstweiligen Rechtsschutz auf Beschäftigung als Sportdirektor zu erheben. Darauf hat er einen materiellrechtlichen Anspruch", so Hein weiter.

Möglich wäre aber auch, dass der HSV eine außergerichtliche Einigung anstrebt. Dann müsste die Abfindungszahlung an Mutzel wohl noch deutlich höher ausfallen. Auf eine Summe im sechsstelligen Bereich wird er auf jeden Fall pochen. Für die klammen HSV-Kassen sind das keine guten Nachrichten...


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