Hat der neue BVB-Vertrag von Kobel eine Ausstiegsklausel?
Von Yannik Möller

Am Donnerstag hat der BVB die Vertragsverlängerung von Gregor Kobel bekanntgegeben. Ein wichtiges Detail wäre eine Ausstiegsklausel. Gibt es denn eine?
Mit Gregor Kobel konnte Borussia Dortmund nun einen weiteren, sehr wichtigen Leistungsträger länger binden. Schon seit Längerem hat sich die Vertragsverlängerung des Torhüters abgezeichnet - am Donnerstag konnte sie dann auch offiziell gemacht werden (90min berichtete).
Bis 2028 wird der Bundesligist den Keeper, der mittlerweile auch als Vizekapitän agiert, voraussichtlich halten können. "Gregor hat sich bei uns in Dortmund zu einem Torhüter von Weltklasse-Format entwickelt", kommentierte Sebastian Kehl diesen Schritt lobend.
Doch wird Kobel auch noch mehrere Jahre beim BVB aufspielen, oder gibt es im neuen Vertrag eine Hintertür, die sich Ausstiegsklausel nennt?
Den Informationen von Sport1-Reporter Patrick Berger zufolge beinhaltet das neue Arbeitspapier keine Ausstiegsklausel. Einer Meldung, der die Fans von Schwarz-Gelb guten Gewissens auch Glauben schenken können. Berger gilt in Angelegenheiten rund um die Dortmunder als eine der zuverlässigsten Quellen.
Das Fehlen einer solchen Klausel zieht zwei Folgen mit sich: Zum einen ist es ein deutliches Commitment seitens Kobel an den BVB. Das ist in der heutigen Zeit gewiss keine Selbstverständlichkeit. Zum anderen kann der Klub, insofern ein Wechsel innerhalb der Vertragslaufzeit doch einmal ein Thema wird, die Ablösesumme selbst fordern. So gibt es keine festgeschriebene Summe, für die ein Wechsel direkt ermöglicht wird.
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