Eintracht-Präsident Fischer bläst zur Gegenattacke: "Hausdurchsuchung rechtswidrig"
Von Dominik Hager

Ende Januar sorgte eine Drogen-Razzia im Eigenheim von Eintracht-Präsident Peter Fischer für großes Aufsehen. Der 66-Jährige setzt sich inzwischen mit der Hilfe von Anwälten gegen den Vorwurf des unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Kokain zur Wehr. Diese forderten die Staatsanwaltschaft Frankfurt in einer vierseitigen Stellungnahme auf, das Verfahren gegen Fischer einzustellen. Zudem möchte der Eintracht-Präsident strafrechtlich gegen die Frau vorgehen, die Anzeige gegen ihn erstattete.
Fischer und seine Anwälte haben nach den schweren Vorwürfen zum Gegenschlag ausgeholt nachdem einer der Anwälte bereits von einer “riesigen Luftnummer“ gesprochen hatte. Dies geht aus einem BILD-Bericht hervor, in dem Teile der Stellungsnahme zitiert werden.
"Nach Einsichtnahme der Ermittlungsakte vertritt die Verteidigung die Rechtsauffassung, dass bereits der Erlass und der Vollzug des Durchsuchungsbeschlusses in den privaten Räumlichkeiten unseres Mandanten, in denen er gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, seinem 13-jährigen Sohn sowie einer Haushaltshilfe wohnt, rechtswidrig waren", steht hier geschrieben.
Begonnen hatte die Angelegenheit am 4. November 2022, als die Kindesmutter eines Klassenkameraden des Fischer-Sohns Anzeige erstattet hatte. "Zu den Familienverhältnissen ist auszuführen, dass der Kindesvater nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt und nach Angaben der Kindesmutter selbst Kokain und Crack konsumieren soll, sodass die Familie vom Jugendamt betreut wird", heißt es unter anderem in dieser. Weiter wird, geschrieben, dass Fischers Sohn mit dem Sohn der Klägerin Kokain im Rahmen einer Schulveranstaltung mit Übernachtung konsumiert habe. Dabei wurden beide nicht entdeckt. Allerdings habe der Fischer-Sprössling seinem Mitkonsumenten ein Päckchen überlassen, das dieser vom 17. bis 22. November täglich konsumiert habe.
Sohn der Kindermutter packt aus: Äußerungen widersprüchlich?
Der Sohn der Kindermutter soll anschließend bei der polizeilichen Vernehmung am 5. Dezember ausgepackt haben. Demnach habe er "ca. 4g Kokain in einem ca. 4 cm hohen und 3 cm breiten Plastikbeutel" erhalten und das Kokain "in den Folgetagen konsumiert".
Zudem soll er den Rest der Drogen "in eine leere Backpulvertüte umverpackt und den leeren Plastikbeutel auf das Dach eines benachbarten Hauses geworfen" haben. Die Polizei hat auf dem benachbarten Dach allerdings kein Plastikbeutel aufgefunden.
Fischer und seine Anwälte vermuten dahinter eine initiierte Rufmordkampagne, die letztlich zur Durchsuchung geführt hat. Nachvollziehen können sie die Vorwürfe nicht und wettern scharf gegen diese. "Es dürfte allseits bekannt sein, dass ein leerer kleiner Plastikbeutel sicherlich nicht über die notwendigen Flugeigenschaften verfügt, um auf das Dach eines ca. 10 Meter benachbarten Hauses geworfen werden zu können", stellten sie klar. Dies sei jedoch nur einer von vielen Widersprüchen.
Drogentest negativ: Beweis für Fischers Unschuld?
Die Fischer-Seite versteht nicht, warum die Behörden nicht berücksichtigt haben, "dass ein Drogen-Urintest des Schulkameraden negativ ausgefallen" sei. All das sei bereits vor der Hausdurchsung geschehen und wird als klarer Beweis angesehen, dass an der Geschichte etwas nicht stimmen kann und die Durchsuchung rechtswidrig war. "Ermittler und Juristen, die mit Betäubungsmittelstrafrecht tätig sind, wissen, dass zumindest die Abbauprodukte des Kokains tagelang (bei häufigem Konsum 15 bis 22 Tage) im Urin des Konsumenten nachweisbar sind. Der aktenkundige Urintest wurde am 29.11.2022 durchgeführt. Er wurde folglich entweder im unmittelbaren Anschluss an den letzten Konsum oder wenige Tage später durchgeführt", steht im Schreiben geschrieben.
Demnach sei es "auszuschließen", dass der "Schulkamerad Kokain in dem von ihm behaupteten Zeitraum konsumiert" habe. Die Fischer-Anwälte bezichtigen der Staatsanwaltschaft demnach einen klaren Fehler, die Aussage der Kindesmutter als glaubhaft eingestuft zu haben.
Korrekt sei laut der Fischer-Seite lediglich, "dass die Kindesmutter dem Sohn unseres Mandanten eine Textnachricht schickte und ihm den Drogenkonsum vorwarf". Diesen Vorwurf habe der Sohn von Fischer nach Angaben der Kindesmutter jedoch "sofort nachdrücklich zurückgewiesen".
Hausdurchsuchung führt zu Ergebnissen: Haushaltshilfe gefeuert
Eingestehen müssen die Fischer-Anwälte jedoch, dass es in der Hausdurchsuchung zu Ergebnissen gekommen war. "Zutreffend ist, dass bei der Hausdurchsuchung in einer kleinen Handtasche der Haushaltshilfe Marihuana in geringer Menge und in deren Bett eine geringste Menge einer verdächtigen Substanz gefunden wurden", schreiben diese. Auf einem Nachttisch in einem Schlafzimmer, in dem Präsident Fischer nicht nächtigt, wurden zudem "Rückstände einer weißen Substanz auf klebrigem Untergrund festgestellt". Die Rückstände konnten jedoch nicht gesichert werden, da sie in einer zu geringen Menge vorzufinden waren. Ein durchgeführter Drogenschnelltest (ESA-Test GmbH) habe jedoch "positiv auf Kokain" reagiert. Kokain, Konsumutensilien oder Hinweise auf einen Verkäufer konnten hingegen nicht festgestellt werden.
Es stehe laut dem Schreiben der Fischer-Verteidiger auch nicht fest, dass es sich bei den Rückständen wirklich um Kokain handle. Ein positiver Befund hätte aber eigentlich "mit Massenspektroskopie abgesichert" werden können. Demnach kommt man zum Ergebnis, dass der Fischer-Sohn "keinen Zugang zu Drogen hatte". Die betroffene Haushaltshilfe, in deren Tasche Marihuana gefunden wurde, hat Fischer bereits entlassen. Nun plädiert die Verteidigung auf ein rasches Einstellen des Verfahrens.