Ärger nach Gelb-Verwechslung: DFB lehnt Einspruch von Werder ab

Pech für Lee Buchanan: Seine Gelbe Karte bleibt bestehen
Pech für Lee Buchanan: Seine Gelbe Karte bleibt bestehen / Helge Prang/GettyImages
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Die Gelbe Karte von Lee Buchanan, die sich der Bremer Verteidiger am 22. Oktober gegen den SC Freiburg zu unrecht abgeholt hat, bliebt bestehen. Der Werder-Neuzugang hatte beim Bundesligaspiel eine Verwarnung kassiert, obwohl eigentlich Mitspieler Felix Agu das zu ahndende Foul begangen hatte.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch von Werder Bremen gegen die Gelbe Karte für Lee Buchanan abgelehnt. Dies tat er mit der Begründung, dass der Einspruch zu spät eingereicht wurde und damit als unzulässig verworfen werden konnte.

Werder Bremen verpennt Einspruch: Buchanan behält Gelbe Karte

Buchanan hatte am 22. Oktober beim Spiel gegen den SC Freiburg in der 79. Minute Gelb von Schiedsrichter Bastian Dankert erhalten. Diese hätte jedoch Felix Agu bekommen müssen, der das Foulspiel begangen hatte. Der Schiedsrichter vermerkte hinter der eingetragenen Verwarnung für Buchanan die Verwechslung und Werder Bremen gab den Spielbericht frei.

Allerdings hätten die Werderaner nach Paragraph 12 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung binnen eines Werktages nach dem Spiel Einspruch einlegen müssen. Blöd für die Bremer und insbesondere Buchanan: Der Einspruch ging erst am 3. November - und damit eineinhalb Wochen zu spät - ein.

Keine Gnade für Buchanan: Verwarnung rechtskräftig

In solchen Fällen zeigt der DFB keine Gnade. Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sieht die Schuld bzw. die Verantwortung klar bei Werder Bremen. "Die Eintragungen des Schiedsrichters im Spielbericht waren – wie erfolgt – richtig und haben das tatsächliche Geschehen im Spiel zutreffend wiedergegeben. Für etwaige Korrekturen fehlerhafter und nachteiliger Eintragungen im Spielbericht sind die Vereine selbst verantwortlich. Bei einem Irrtum des Schiedsrichters in der Person des verwarnten Spielers haben sie die Möglichkeit, fristgerecht Einspruch gegen die Verwarnung einzulegen", erklärte er.

Der Einspruch von Seiten Werder Bremens sei dann "nicht innerhalb der Frist eingegangen und damit unzulässig", weshalb die Eintragung der Verwarnung für den Spieler "im offiziellen Spielbericht und damit rechtskräftig geworden" sei.

Es hilft also alles nichts. Die Gelbe Karte für Buchanan wird bestehen bleiben.


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