Affäre um Bakery Jatta wohl noch nicht vom Tisch - Staatsanwaltschaft durchsucht seine Wohnung

Muss sich erneut den Ermittlungen der Behörden stellen: Bakery Jatta
Muss sich erneut den Ermittlungen der Behörden stellen: Bakery Jatta / TF-Images/Getty Images
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Die Affäre um die angeblich falsche Identität von HSV-Profi Bakery Jatta ist offenbar noch nicht vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ließ heute die Wohnung von Jatta durchsuchen, um Datenträger wie Computer oder Mobiltelefone als mögliche Beweismittel zu sichern. Im Raum steht weiterhin der Verdacht eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.

Im vergangenen August berichtete die Sportbild, dass es erhebliche Zweifel an der Identität von Bakery Jatta gebe. Demnach sei Bakery Jatta gar nicht Bakery Jatta, sondern Bakary Daffeh und zudem auch noch älter als in seinen Ausweisdokumenten angegeben.

Nach mehreren Wochen, in denen das Blatt keine hieb- und stichfesten Beweise für ihre Behauptungen vorbringen konnte, entschied das Bezirksamt Hamburg-Mitte schließlich, das Verfahren gegen Jatta aus Mangel an Beweisen einzustellen.

Bislang nur ein konkretisierter Anfangsverdacht

Jetzt also die neuerliche Wende. "Dem Beschuldigten wird ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz vorgeworfen", kommentiert Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, die jüngsten Ermittlungen ihrer Behörde in diesem Fall. "Es besteht der Verdacht, dass er unrichtige Angaben gemacht haben könnte, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Bislang gibt es nur einen konkretisierten Anfangsverdacht, die Durchsuchung dient der weiteren Aufklärung."

Bezirksamt gibt sich gelassen

Von seiten des Bezirksamtes Hamburg-Mitte gab es bisher nur einen zurückhaltenden Kommentar zu der jüngsten Wende in diesem Fall. Gegenüber der Mopo sagte eine Sprecherin des Amtes: "Nur wenn sich bei der Staatsanwaltschaft ein Anfangsverdacht begründen würde, gäbe es eine Veranlassung, den Fall nochmal aufzurollen." Ob das der Fall sein wird, wird sich wohl erst in einigen Tagen herausstellen. Deshalb könne das Amt zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Aussagen darüber machen, ob und welche Konsequenzen ein mögliches Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetzes für den Betroffenen haben könne. "Das müssten wir dann im Einzelfall prüfen", hieß es von der Behörde.